Private Unfallversicherung
Priorität des Abschlusses:
Die Unfallversicherung ist kein Ersatz für eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung, deckt sie doch das bedeutende Krankheitsrisiko nicht ab. Bevor eine Unfallversicherung abgeschlossen wird, sollte daher immer versucht werden, auch das Krankheitsrisiko abzusichern.
Der Abschluss kann dann sinnvoll sein, wenn man sich den (teuren) Schutz einer Berufs-, Erwerbs- oder Pflegezusatz- oder Funktionsinvaliditätsversicherung nicht leisten kann. Dies ist insbesondere bei Personen ab Alter 50 Jahre der Fall sowie bei Kindern, bei denen Eltern sich eine deutlich sinnvollere Kinderinvaliditätsabsicherung nicht leisten können. Die Unfallversicherung kann ebenfalls sozusagen on top ein wichtiger Absicherungsbaustein sein für Personen mit hohem Unfallrisiko, wie z.B. Berufskraftfahrer. Für alle anderen ist die Unfallversicherung ein (schwacher) Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die sie aus gesundheitlichen Gründen nicht erhalten.
Was ist ein Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen?
Die grundsätzlich allen Unfallversicherungen zu Grunde liegende Formulierung definiert den Unfall wie folgt: „Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“ Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule in Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.
Welche Leistungen können versichert werden?
Die in diesem Gesamtüberblick beschriebenen Leistungen und Inhalte der Unfallversicherung sind nicht immer alle und automatisch mitversichert, sondern nur dann, wenn sie ausdrücklich im Vertrag genannt werden.
Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr
Vorsicht geboten ist vor Unfallversicherung mit einer Beitragsrückgewähr. Hier werden meist völlig überteuerte Unfallversicherungen an einen schlecht verzinsten Sparvorgang gekoppelt. Risiko- und Sparprozess sollten immer voneinander getrennt werden.
Wann zahlt die Versicherung nicht, obwohl ein Unfall vorliegt?
Generell ausgeschlossen sind Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, auch soweit diese auf Trunkenheit beruhen, sowie durch Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper des Versicherten angreifen.
Nur durch spezielle Verträge oder Zusatzklauseln versicherbar sind Unfälle des Versicherten in besonders gefahrenträchtigen Situationen. Dazu zählen z.B. die Teilnahme an Fahrzeugrennen oder Renntrainings, die Benutzung von Luftfahrzeugen (Fluggeräten) ohne Motor, Motorseglern, Ultraleichtflugzeugen und Raumfahrzeugen sowie das Fallschirmspringen.
Fristen und Pflichten
Bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus der Unfallversicherung sind eine Reihe von Pflichten zu beachten. Nach einem Unfall, der Ansprüche gegen den Versicherer begründet, ist unverzüglich ein Arzt hinzuzuziehen und darüber hinaus die Versicherungsgesellschaft zu informieren. Diese Regelung soll dazu führen, dass von Beginn an genau der Unfall und seine Folgen dokumentiert werden. Die Invalidität muss spätestens innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sein. Sie muss dann spätestens innerhalb einer Frist von weiteren 3 Monaten ärztlich festgestellt und von Ihnen geltend gemacht werden.
Oft lässt sich innerhalb eines Jahres nicht feststellen, wie hoch endgültig die Invalidität sein wird. Sollten auch Sie einmal in eine solche Situation kommen, gehen Sie wie folgt vor: Legen Sie der Versicherungsgesellschaft ein Attest vor, das bestätigt, dass eine endgültige Einstufung der Invalidität nicht möglich ist. Fordern Sie gleichzeitig ihren Versicherer auf, schriftlich zu bestätigen, dass er auch eine spätere Einstufung durch den Arzt anerkennen wird. Damit vermeiden Sie, dass sie allein wegen eines Fristablaufs keine Leistungen erhalten. Hat der Unfall den Tod zur Folge, so ist der Versicherer darüber – möglichst telegrafisch – innerhalb von 48 Stunden zu informieren. Wichtig: Zeigt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall an, hat der Versicherer den Versicherungsnehmer auf einzuhaltende Fristen in Textform hinzuweisen. Unterbleibt dieser Hinweis, kann sich der Versicherer nicht auf Fristversäumnisse berufen.
Hinweis zur Antragsstellung
Bei Antragsstellung sollte darauf geachtet werden, dass die Angaben zum Gesundheitszustand vollständig und wahrheitsgemäß gemacht werden, sonst ist der Versicherungsschutz gefährdet.
Auswahl eines geeigneten Anbieters
Versicherungsbedingungen
Im Zeitalter des liberalisierten Versicherungsmarktes ist Unfallversicherung nicht mehr gleich Unfallversicherung. Die Leistungsunterschiede zwischen den Anbietern sind gravierend. Grundlage bilden heutzutage die Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (Musterbedingungen AUB 2014 des Gesamtverbandes der dt. Versicherungswirtschaft).
Dieser Schutz ist jedoch lückenhaft. Einzelne wichtige Risiken sind nicht oder nur unzureichend versichert. Ein Arbeitskreis von Versicherungsmakler-/Vermittlern hat unter Mitwirkung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. daher sogenannte Mindestproduktstandards entwickelt, die in vielen Fällen einen ausreichenden Schutz abbilden. Zusätzlich wurden Risikoanalysebögen entwickelt, die dazu dienen, Ihren Versicherungsbedarf individuell zu ermitteln, damit eine nach Möglichkeit optimale Absicherung erfolgen kann. Sie sollten daher vor Abschluss eine entsprechende Risikoanalyse durchführen und deren Ergebnis schriftlich festhalten.
Beiträge
Beitragsunterschiede von weit über 400 % kennzeichnen die Versicherungslandschaft. Vergleichen lohnt daher!
Unser Rat
Prüfen Sie zunächst, ob Sie nicht geeigneteren Schutz über eine Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherung bekommen. Gerne analysieren wir für Sie den Versicherungsmarkt. Wünschen Sie einen unabhängigen und kostenlosen Vergleich, senden Sie uns bitte unsere Risikoanalyse ausgefüllt zurück. Bei bestehenden Vorerkrankungen empfehlen wir Ihnen, zunächst Risikovoranfragen über unser Haus durchzuführen.
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