Fondsgebundene Lebensversicherung

Fondsgebundene Lebensversicherung –  in einen Sparvorgang wird eine Todesfallabsicherung integriert. Die Anlage der Sparanteile erfolgt in Investmentfonds. Dabei kann ein Investmentfonds hinterlegt werden oder auch mehrere. Angeboten werden gemanagte und nicht-gemanagte Policen. Bei den gemanageten Policen kümmert sich der Lebensversicherer um die Fondsauswahl – bei der nicht gemangeten Policen müssen Sie dies selber tun.

Vorteile einer fondsgebundenen Lebensversicherung

Für Verträge , die bis zum 31.12.2004 abgeschlossen wurden gilt: Damit die Zinserträge steuerfrei bleiben, sollte der Todesfallschutz mindestens 60% der insgesamt einzuzahlende Beiträge/Prämien betragen. Voraussetzungen weiterhin: Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens 12 Jahre und für mindestans 5 Jahre werden Beiträge gezahlt.

Allerdings sei angemerkt, dass bei einer direkten Investition in Aktienfonds erst bei sehr hohen Anlagebeträgen Steuern zu zahlen sind, da nur die (geringen) Dividenden der Steuerpflicht unterworfen werden. Vorteilhaft außerdem, dass oftmals bereits mit geringen monatlichen Beiträgen in mehrere Fonds investiert werden kann. Einige Versicherer gewähren außerdem Rabatte beim Kauf.

Nachteile einer fondsgebundenen Lebensversicherung

Für Verträge, die nach dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, gilt die Regelung, dass der Gewinn zu versteuern ist. Der Gesetzgeber nennt dies „Besteuerung des Ertrages“. Als Ertrag gilt die Summe, die die Gesellschaft am Ende der Laufzeit auszahlt, abzüglich der eingezahlten Beiträge.

Ein Beispiel:

Gesamtauszahlung:
100.000 €
– Summe aller Beiträge:
48.000 €
= Ertrag:
52.000 €

Kommt der Vertrag vor dem 60. Lebensjahr zur Auszahlung, so ist der Ertrag in Höhe von 52.000 € voll zu versteuern. Endet er nach diesem Zeitpunkt, so unterliegt er nur zur Hälfte der Steuerpflicht.

Problematisch ist zudem, dass die Abschlusskosten (Provisionen) auf die gesamten zukünftigen erwarteten Beitragseinnahmen am Anfang erhoben werden. Der Versicherte beginnt zwar nicht im Minus, sondern durch ein finanzmathematische Verfahren (Zillmerung) erhält er im ersten Versicherungsjahr bei einer Kündigung oftmals nur einen Teil des eingezahlten Geldes zurück. Außerdem fallen oftmals neben den Verwaltungskosten bei der Investmentgesellschaft noch Zusatzverwaltungskosten beim Versicherungsunternehmen an. Handelt es sich dann noch um einen Dachfonds der hinterlegt wird oder um eine gemanagte Police, fallen weitere Kosten an, die kräftig an der Rendite zehren. Die Kostenbelastung einer Fondspolice gilt daher als recht hoch.

Achtung, wichtig Unser Rat

Der Neuabschluss einer fondsgebundenen Lebensversicherung ist nicht zu empfehlen. Günstiger ist es meist, direkt in Fonds zu investieren, am Besten noch über einen Rabattkauf, beispielsweise über uns. Sie können dann auch die Einzahlungen variieren und jederzeit an Ihr Guthaben ran. Sinnvoller ist unseres Erachtens ein „Übersparen“ des Riestervertrages in einem Fondssparplan. Während der Ansparphase fällt dann keine Abgeltungssteuer an, wird der Vertrag bis Renteneintritt durchgehalten, kann man keine Verluste machen, da Riesteranbieter (auch bei Überzahlung) bei Renteneintritt zumindest das eingezahlte Geld garantieren müssen. Die Hartz IV-Sicherheit entfällt dann zwar für das „übersparte“ Guthaben. Das Problem hat man jedoch auch bei anderen Anlageformen. Der von uns präferierte und rabattierte Riesterfondssparplan der DWS (DWS Top-Rente Modelle Dynamik und Balance) lässt übrigens eine Übersparen zu. Bei Bedarf kontaktieren Sie uns bitte.