Fondsgebundene Rentenversicherung

Fondsgebundene Rentenversicherung – die erste Rentenzahlung setzt  zu einem fest vereinbarten Zeitpunkt in der Zukunft ein. In der Regel kann der Anleger zu einem festgelegten Zeitpunkt wählen, ob er sich ein bestimmtes Kapital oder aber eine Rente vom Versicherungsunternehmen auszahlen lässt. Die Anlage der Sparanteile erfolgt in Investmentfonds. Dabei kann ein Investmentfonds hinterlegt werden oder auch mehrere. Angeboten werden gemanagte und nicht-gemanagte Policen. Bei den gemanageten Policen kümmert sich der Lebensversicherer um die Fondsauswahl – bei der nicht gemangeten Policen müssen Sie dies selber tun.

Wahl der Kapitalzahlung

Für Verträge, die bis zum 31.12.2004 abgeschlossen wurden gilt: Aufgeschobene Rentenversicherungen genießen eine steuerliche Begünstigungen, wenn eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren und eine Beitragszahlung von mindestens 5 Jahren vereinbart wurde. Die Versicherungsleistung solcher Verträge wird steuerfrei ausgezahlt.

Dieses Privileg entfällt für Versicherungsverträge, die ab dem 01.01.2005 abgeschlossen werden. Für Verträge, die nach diesem Datum abgeschlossen werden, gilt die Regelung, dass der Gewinn zu versteuern ist. Der Gesetzgeber nennt dies „Besteuerung des Ertrages“. Als Ertrag gilt die Summe, die die Gesellschaft am Ende der Laufzeit auszahlt, abzüglich der eingezahlten Beiträge.

Ein Beispiel:

Gesamtauszahlung:
100.000 €
– Summe aller Beiträge:
48.000 €
= Ertrag:
52.000 €

Kommt der Vertrag vor dem 60. Lebensjahr zur Auszahlung, so ist der Ertrag in Höhe von 52.000 € voll zu versteuern. Endet er nach diesem Zeitpunkt, so unterliegt er nur zur Hälfte der Steuerpflicht. Wird nicht die einmalige Auszahlung des Kapitals gewünscht, sondern die Zahlung monatlicher Renten, bleibt die steuerliche Regelung unverändert (sog. Ertragsanteilbesteuerung).

Verrentung

Der steuerliche Vorteil gegenüber anderen Anlagen ergibt sich aus folgendem Beispiel:

Renten aus einer privaten Rentenversichrung werden nach §§ 20 und 22 des Einkommensteuergesetzes nur mit dem sogenannten Ertragsanteil versteuert. Dies bedeutet derzeit z.B. für einen 65-jährigen, dass nur 18 % der Rente als Einkommen zu versteuern sind. Vorausgesetzt es ist überhaupt Einkommensteuer zu zahlen. Beginnt die Rente früher, ist der zu versteuernde Anteil größer und er ist kleiner, wenn die Rentenzahlung zu einem späteren Zeitpunkt einsetzt. Dies ist ein erheblicher Vorteil gegenüber anderen laufenden Einnahmen wie z.B. Mieten oder Zinseinkünften oberhalb des Sparerfreibetrages, die voll zu versteuern sind.

Auszahlung aus einer RentenversicherungAuszahlung aus einem Sparplan
Alter bei Rentenbeginn6565
Rente monatlich1000 €1000 €
Steuersatz25 %25 %
Ertragsanteil18%entfällt
zu zahlende Steuern
25 % Steuern von 180 € Ertragsanteil zu zahlen: 45 €Es sind 25 % Steuern von 1000 €
zu zahlen: 250 €
Steuervorteil205 € monatlich

Diese steuerliche Regelung gilt nicht nur für die aufgeschobene, sondern auch für die sofort beginnende Rentenversicherung, bei der man gegen Zahlung eines Einmalbeitrages eine lebenslange Rente erhält.

Vertragsgestaltung

Bei der aufgeschobenen Rentenversicherung kann eine Beitragsrückgewähr vereinbart werden. Dann werden die gezahlten Beiträge erstattet, wenn die versicherte Person zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Rentenzahlungsbeginn stirbt. Der Zeitpunkt der ersten Rentenzahlung kann völlig frei vereinbart werden; zum Beispiel das 59. Lebensjahr oder das 62. Lebensjahr. Ist diese Entscheidung einmal getroffen, kann dieser Zeitpunkt dennoch meist bis zu 5 Jahren, frühestens auf das Alter 60, vorverlegt werden. Mit der Garantiezeit kann vereinbart werden, dass die Rente auf jeden Fall für einen bestimmten Zeitraum, z. B. 5, 10 oder 15 Jahre gezahlt wird. Stirbt die versicherte Person während der Rentengarantiezeit, werden die Renten an die Hinterbliebenen weitergezahlt oder mit einem einmaligen Kapitalbetrag abgefunden. Stirbt der Versicherte nach Ablauf der Garantiezeit, gehen die Erben leer aus, es sei den eine sogenannte Witwen- oder Witwerzusatzversicherung wurde vereinbart. Wird diese Zusatzversicherung vereinbart, erhält der Hinterbliebene einen bestimtmen Prozentsatz der versicherten Rente (meist 60%). Wichtig: Garantien kosten Geld. Je länger die Garantiezeiten und je höher die Witwen- /Witwerzusatzversicherung ausfallen, destso niedriger fällt die eigentliche Rentenzahlung aus.

Verzinsung

Eine Mindestverzinsung -wie etwa bei der privaten Rentenversicherung, gibt es nicht. Einige Anbieter bieten einen garantierten Kapitalerhalt zum Ablauf an. Allerdings: Garantien kosten Geld und Versicherer lassen sich den Einbau solcher Garantien gerne gut bezahlen. Üblich ist allerdings, dass das Guthaben beim Versicherer von der Wertentwicklung der Investmentfonds abhängt. Der Versicherungsnehmer trägt dann das Kapitalmarktrisiko.

Kosten

Problematisch ist, dass die Abschlusskosten auf die gesamten zukünftig erwarteteten Beitragseinnahmen erhoben werden. Diese werden dann zwar kalukulatorisch auf die ersten fünf Versicherungsjahre verteilt, belasten den Vertrag aber bei einer vorzeitigen Kündigung, insbesondere in den ersten Versicherungsjahren, deutlich. Außerdem fallen oftmals neben den Verwaltungskosten bei der Investmentgesellschaft noch Zusatzverwaltungskosten beim Versicherungsunternehmen an. Handelt es sich dann noch um einen Dachfonds der hinterlegt wird oder um eine gemanagte Police, fallen weitere Kosten an, die kräftig an der Rendite zehren. Die Kostenbelastung einer Fondspolice gilt daher als recht hoch.

Sicherheit 

Die Sicherheit bei fondsgebundenen Rentenversicherung ist nicht sonderlich hoch. Allenfalls wenn die Anbieter den (teuren) Kapitalerhalt oder eine Höchststandsgarantie bei Ablauf anbieten, ist eine gewisse Grundsicherheit da, berücksichtigt die bis dahin angefallenen inflationsbedingten Verluste jedoch auch nicht.

Achtung, wichtig Unser Rat:
Zunächst sollte geprüft werden, ob nicht Dritte an ihren Aufwendungen für die Altersversorgung beteiligt werden können. Dies ist beispielweise bei Riesterrenten, im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung und bei Rüruprenten der Fall.

Eine fondsgebundene private Rentenversicherung gegen laufende Beitragszahlung ist ein langlaufender, recht unflexibler Sparprozeß. Ein Abschluss sollte nur dann in Betracht gezogen werden, wenn gesichert ist, dass die Beitragszahlung auch dauerhaft erbracht werden kann, die Sparerfreibeträge bereits dauerhaft (auch in Zukunft) ausgeschöpft sind. Alternativ bieten sich beispielsweise flexible Sparverträge oder das Sparen in Investmentfonds an. Die dort angesparten Gelder können später immer noch in eine Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag investiert werden. Bedacht werden sollte weiterhin, dass Sie sich bei einem Abschluss der eigenen Flexibilität berauben. Schliesslich binden Sie sich Ihr Leben lang an einen – wenn auch derzeit möglicherweise recht guten- Anbieter. Eine vorzeitige Kündigung ist oftmals mit Verlusten verbunden.