Kapitallebensversicherung

Die Kapitallebensversicherung ist ihrem Inhalt nach ein Vertrag, der zwei Vorsorgeleistungen kombiniert:

  • Die Absicherung der Hinterbliebenen für den Fall des Todes des Versicherten vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit in Form einer Lebensversicherung und
  • eine Altersvorsorge im Erlebensfall, ähnlich einem Sparvertrag mit langer Laufzeit.

Im Fall des Todes des Versicherten vor Ablauf des Vertrages zahlt die Gesellschaft die vereinbarte garantierte Todesfallsumme zuzüglich eventueller Gewinnanteile an die im Vertrag benannten Berechtigten oder, falls eine solche Bestimmung nicht vorgenommen wurde, an die Erben. Erlebt der Versicherte den Ablauf des Vertrages, so werden die garantierte Todesfallsumme sowie Überschussanteile an ihn ausgezahlt.

Produktbeurteilung Kapitallebensversicherung

Transparenz

Kritisiert wird vielfach, dass bei einer Kapital-Lebensversicherung ein intransparenter Sparvorgang stattfindet. Es ist für Versicherte schwer nachvollziehbar, wo ihr Geld angelegt wird und welche tatsächliche Kosten in Abzug gebracht werden. Zwar sind die Anbieter seit 2007 gezwungen, beim Abschluss des Vertrages die Abschluss- und Verwaltungskosten auszuweisen. Allerdings werden nur die kalkulierten, nicht aber die tatsächlichen Kosten ausgewiesen.

Verzinsung

Vorteilhaft ist, dass die Versicherungsunternehmen derzeit bei Neuabschlüssen einen Zins von 1,25 % (Garantiezins) garantieren. Allerdings nicht auf die eingezahlten Gelder, sondern auf das, was nach Abzug der Kosten für Abschluss und Verwaltung sowie für etwaige Risikokomponenten übrig bleibt. So werden aus 1,25 % auch ganz schnell 0,00 bis 0,5 % Rendite – bezogen auf die eingezahlten Gelder. Nicht wirklich viel. Nachteilig auch, dass die Versicherer derzeit mit sehr hohen Lebenserwartungen kalkulieren (müssen). Die hat zur Folge, dass die gegebenen Rentengarantien doch sehr bescheiden ausfallen. Zu der garantierten Verzinsung kommt noch eine nicht garantierte Überschussbeteiligung.

Der Beitrag einer Kapitallebensversicherung enthält einen

  •  Risiko-,
  •  Kosten- und
  •  Sparanteil

Ein Versicherungsunternehmen hofft, in allen drei Segmenten Gewinne zu erwirtschaften.

  • Beim Risikoanteil, weil die Lebenserwartung steigt.
  • Beim Kostenanteil beispielsweise durch künftige Rationalisierungsmaßnahmen und
  • beim Sparanteil, weil es einen besseren Zins als den Garantiezins von 1,25 % erwirtschaftet.

Aus diesen Faktoren entsteht die sogenannte Überschussbeteiligung. An den Überschüssen aus dem Sparanteil muss der Kunde zu mindestens 90 % beteiligt werden. An den Risikogewinnen ist der Kunde zu mindestens 75 % und an den Kostengewinnen zu mindestens 50 % zu beteiligen.

Unterm Strich liegen die derzeitige Renditeerwartungen bei Kapitallebensversicherungen vor Steuer je nach Gesellschaft zwischen 2,5 und 4 % (Stand Januar 2015).

Steuervorteile gibt es nur für Kapitallebensversicherungen, die bis zum 31.12.2004 abgeschlossen wurden. Beträgt die Vertragsdauer solcher Verträge mindestens 12 Jahre, die Beitragszahlungsdauer mindestens 5 Jahre und liegt der Todesfallschutz bei mindestens 60 % der Erlebensfallsumme, können die Erträge steuerfrei vereinnahmt werden.

Für Verträge, die nach dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, gilt die Regelung, dass der Gewinn zu versteuern ist. Der Gesetzgeber nennt dies „Besteuerung des Ertrages“. Als Ertrag gilt die Summe, die die Gesellschaft am Ende der Laufzeit auszahlt, abzüglich der eingezahlten Beiträge.

Ein Beispiel:

Gesamtauszahlung: 100.000 €
– Summe aller Beiträge: 48.000 €
= Ertrag: 52.000 €

Kommt der Vertrag vor dem 60. Lebensjahr zu Auszahlung, so ist der Ertrag in Höhe von 52.000 € voll zu versteuern. Endet er nach diesem Zeitpunkt, so unterliegt er nur zur Hälfte der Steuerpflicht. Bei Kapital-Lebensversicherungen, die ab dem 1. April 2009 abgeschlossen werden, gelten für den Todesfallschutz außerdem neue gesetzliche Voraussetzungen. Bei Policen mit laufender Beitragszahlung muss der Todesfallschutz von Anfang an mindestens 50 % der bis zum Vertragsende insgesamt zu zahlenden Beiträge betragen. Es reicht jedoch ebenfalls aus, wenn als Todesfallleistung neben dem im Vertrag angesammelten Vermögen zusätzlich mindestens 10 % des Deckungskapitals oder der bis zum Todeszeitpunkt eingezahlten Beiträge an die Hinterbliebenen gezahlt werden.

Seit dem 01.01.2005 können die Beiträge für neu abgeschlossene Kapitallebensversicherung auch nicht mehr als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden.

Kosten

Zum Teil hohe Kosten durch Zillmerung, da die Abschlusskosten auf den gesamten künftigen zu zahlenden Beitrag berechnet werden. Daher niedrige Rückkaufwerte verbunden mit hohen Verlusten bei Kündigung oder Beitragsfreistellung, insbesondere in den ersten Jahren. Seit Beginn 2008 müssen für die dann abgeschlossenen Versicherungen die Abschlusskosten rechnerisch auf die ersten 5 Jahre verteilt werden, so dass sich dadurch in den ersten Jahren ein höherer Rückkaufwert ergibt.

Achtung: BGH-Rechtsprechung zu Altverträgen

Der Bundesgerichtshof hat einige Klauseln zur Berechnung des Rückkaufwertes verworfen. Diese Klauseln verstießen gegen das Transparenzgebot und benachteiligen den Verbraucher unangemessen, so der BGH. Es wird verschleiert, dass ihm unangemessen hohe Kosten bei vorzeitiger Kündigung bzw. Beitragsfreistellung vor allem in den ersten Versicherungsjahren in Rechnung gestellt werden. Der BGH gibt hier nun einen bestimmten Mindestbetrag bei Auszahlung vor. Dieser beträgt die Hälfte des nicht um die Abschlusskosten gekürzten Deckungskapitals. Betroffen von diesem Urteil sind Kapitallebensversicherungen und private Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, die zwischen Mitte 1994 (29.7.1994) und Herbst 2001 abgeschlossen wurden (Urteile v. 12.10.2005, Az.: IV ZR 162/03, 177/03, 245/03). Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie unter anderem auf den Internetseiten der Verbraucherzentrale Hamburg.

Sicherheit

Vergleichsweise hohe Sicherheit, da das Bundesaufsichtsamt darüber wacht, ob Versicherer ihre künftigen Zahlungsverpflichtungen auch einhalten können. Überschussprognosen sind allerdings mit Vorsicht zu genießen. Garantiert wird, wie oben beschrieben, nur ein Zins von derzeit 1,75 %. So leiden auch die Versicherer derzeit unter dem anhaltend niedrigen Zinsniveau. Die Pleite der Mannheimer Lebensversicherung, so viele Experten, muss nicht die letzte gewesen sein. Bei der Auswahl eines Versicherers sollte daher auch die Finanzkraft berücksichtigt werden. Die Sicherheit der Anlage hängt entscheidend von der Anlagepolitik der Anbieter ab. Nur maximal 35 % darf ein Anbieter von Kapital-Lebensversicherungen in Aktien anlegen. Diese Quote wird aber von den meisten Unternehmen gar nicht ausgeschöpft.

Flexibilität

Die Flexibilität ist im Vergleich zu anderen Anlageformen gering, da beispielsweise ein Herabsetzen des Beitrages einer Teilkündigung entspricht, die viele Versicherer mit Stornoabzügen bestrafen.

Sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Kapital-Lebensversicherung gekoppelt werden?

Unsere tägliche Praxis zeigt, dass es purer Zufall wäre, wenn der Anbieter, der Ihnen den optimalen Berufsunfähigkeitsschutz bietet, auch der ist, der in Ihrem Fall den aus heutiger Sicht besten Kapitallebensversicherungsvertrag offeriert. Daher sollten Risiko- und Sparprozess getrennt werden. Außerdem blieben Sie hinreichend flexibel: Kann der teure Sparvertrag nicht mehr bedient werden, weil Sie beispielsweise in einen finanziellen Engpass geraten, und wollen diesen dann aussetzen, ist auch meist gleich der Berufsunfähigkeitsschutz betroffen, der dann ebenfalls mit ausgesetzt wird. Eine spätere Wiederaufnahme des Berufsunfähigkeitsschutzes ist bei den meisten Anbietern nur mit einer erneuten Gesundheitsprüfung möglich. Oftmals wird als Vorteil ins Feld geführt, dass eine Kopplung Sinn macht, weil bei Eintritt der Berufsunfähigkeit der Versicherer über den Baustein „Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit“ die Beiträge für den Sparprozess weiter entrichtet und dadurch die Altersversorgung gesichert sei. Dies ist aber aus unserer Sicht auch nur ein vermeintlicher Vorteil. So kann der Baustein „Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit“ auch separat an eine Kapitalversicherung angekoppelt werden, ohne dass gleich der wichtigere Baustein „Rentenzahlung bei Berufsunfähigkeit“ dort ebenfalls mitversichert wird. Außerdem kostet dieser Baustein Geld. Geld, dass besser zur Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente verwendet werden könnte. Mit der höheren Rente könnte im Fall einer Berufsunfähigkeit weiter fürs Alter vorgesorgt werden.

Achtung, wichtig Unser Rat

Schließen Sie schlichtweg keine Kapital-Lebensversicherung neu ab. An Altverträgen, die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden, sollten Sie jedoch festhalten und prüfen, ob es Optimierungsmöglichkeiten gibt.